Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein und vereinfacht zusammen. Sie ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: 22. Oktober 2026.
Was die Verordnung ist
Die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz KI-Verordnung oder AI Act, ist das erste umfassende Gesetz der EU für künstliche Intelligenz. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Pflichten haben vor allem Anbieter, die KI-Systeme entwickeln oder auf den Markt bringen, und Betreiber, die KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich einsetzen. Wie streng die Regeln sind, hängt vom Risiko eines Einsatzes ab.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem „Digital Omnibus“ zur KI, wurde die KI-Verordnung im Juli 2026 geändert: Die Fristen für Hochrisiko-KI wurden verschoben, die Pflicht zur KI-Kompetenz neu gefasst und neue Verbote ergänzt.
Vier Risikostufen
- Unannehmbares Risiko – verboten (Art. 5): etwa Social Scoring, manipulative Techniken, die Menschen erheblich schaden, das ungezielte Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Ab dem 2. Dezember 2026 ist auch KI verboten, die ohne Einwilligung intime Darstellungen realer Personen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt.
- Hohes Risiko (Art. 6, Anhänge I und III): KI in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Bildung, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur sowie KI in Produkten wie Maschinen oder Spielzeug. Hier gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Daten, Dokumentation, Protokolle und menschliche Aufsicht.
- Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und Deepfakes offengelegt werden.
- Geringes oder kein Risiko: zum Beispiel Spamfilter oder KI in Videospielen. Dafür sieht die Verordnung keine besonderen Pflichten vor; die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt aber beim Einsatz aller KI-Systeme.