Vorlage – Kontaktangaben ergänzen und vor Veröffentlichung prüfen lassen, ob und wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihr Angebot gilt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website KI.ordo in allen Sprachfassungen, für die Plattform unter /app/ und für den Website-Chat.
Stand der Vereinbarkeit
Website und Plattform sind nach den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufe AA, gestaltet, die in der europäischen Norm EN 301 549 enthalten sind. Sie sind teilweise vereinbar; die bekannten Einschränkungen stehen unten. Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 15. Oktober 2026: automatische Prüfung aller Seiten mit axe-core im hellen und dunklen Modus sowie Prüfung per Tastatur, bei 200 % Vergrößerung und bei 320 Pixel Breite. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht noch aus.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Bedienung per Tastatur, sichtbarer Fokus, Sprungmarke „Zum Inhalt springen“
- Textkontraste von mindestens 4,5 : 1, auch im dunklen Modus
- Überschriften, Bereiche und Beschriftungen für Screenreader; die Sprache jeder Seite ist ausgezeichnet
- Lesbar bei 200 % Vergrößerung und bei 320 Pixel Breite
- Keine Animationen, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ aktiv ist
- Keine Zeitlimits und keine Inhalte von fremden Servern
- Im Ablauf-Editor lassen sich Bausteine mit den Pfeiltasten verschieben und über Auswahlfelder verbinden
Bekannte Einschränkungen
- Ablauf-Editor: Die grafischen Verbindungslinien erschließen sich Screenreadern nur über die Auswahlfelder „Weiter zu“.
- KI-Antworten werden automatisch erzeugt und sind nicht immer in einfacher Sprache.
- Die PDF-Handbücher enthalten Struktur-Tags, sind aber nicht vollständig nach PDF/UA geprüft.
- Beim Website-Chat auf fremden Websites hängt die Zugänglichkeit auch von der jeweiligen Website ab.
Barrieren melden
Stoßen Sie auf eine Barriere? Schreiben Sie an [email protected] oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von [14 Tagen].
Durchsetzung
Gilt das BFSG für dieses Angebot und sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg wenden. [Aktuelle Anschrift ergänzen]